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PETER WEILNBÖCK

 

Diplom-Ingenieur (FH)

Architekt 

Bausachverständiger, öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (IHK Flensburg)

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter unterliegt nach §§ 36, 36a GewO, § 91 HwO einem umfassenden Pflichtenkatalog, der Sachverständigenordnung, der von der jeweiligen Bestellungskörperschaft, in unserem Fall der IHK Flensburg, überwacht wird. Die Vereidigung weist darauf hin, dass der Gutachter sich verpflichtet, seine Gutachten und sonstige Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich zu erstatten. Die öffentliche Bestellung erfolgt nur, wenn durch den Gutachter besondere Sachkunde nachgewiesen werden konnte und keine Bedenken gegen seine persönliche Integrität bestehen. Diese Sachkunde und Eignung muss nach Ablauf der befristeten Bestellung alle fünf Jahre erneut bewiesen werden.

Beruflicher Werdegang

- 1988 - 2002 Mitarbeit in verschiedenen Architekturbüros

- seit 1993 Architekt und Kammermitglied der Bayerischen Architektenkammer mit der Listen-Nr.: 171 639 

- 2003-2008 Selbständiger Architekt und freier Mitarbeiter im Bausachverständigenbüro Nebbe, Schobüll

- 5-jährige Ausbildung zum Sachverständigen für Wertermittlungen und Bauschäden

- seit 2008 ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Flensburg für Wertermittlungen

- seit 2009 eigenes Büro in Husum, sowie ab 2019 auch in Flensburg; tätig als Architekt, Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden sowie Sachverständiger für Immobilienbewertung der IHK Flensburg u. a. für das Amtsgericht Husum
- seit 2023 Hauptsitz in Flensburg und weiteres Büro in Husum

 

Fortbildungen

 

Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zu verschiedensten Themenschwerpunkten, wie
z. B.  im Bereich der Wertermittlung, Gebäudediagnostik, Baumängel und Bauschäden, Luftmessungen und Materialprobenentnahmen. 

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