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Aufnahme von Baumängeln und der daraus resultierenden Schäden
- zur Dokumentation von Bauleistungen
- zum Nachweis von nicht fachgerechter Ausführung einzelner Gewerke
- zur Abnahme von Gebäuden bei Fertigstellung bzw. vor Ablauf der Gewährleistung
- zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter
- als Grundlage für Sanierungsempfehlungen
- als Grundlage für Schadenersatzforderungen
Ein Bauschadensgutachten dient zur
- Prozessvorbereitung für Rechtsanwälte
- Prüfung von Partei- und Gerichtsgutachten
- Ortsbegehung mit den einzelnen Parteien und Anwälten
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