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Aufnahme von Baumängeln und der daraus resultierenden Schäden

- zur Dokumentation von Bauleistungen 
- zum Nachweis von nicht fachgerechter Ausführung einzelner Gewerke

- zur Abnahme von Gebäuden bei Fertigstellung bzw. vor Ablauf der Gewährleistung

- zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter

- als Grundlage für Sanierungsempfehlungen

- als Grundlage für Schadenersatzforderungen 

Ein Bauschadensgutachten dient zur
- Prozessvorbereitung für Rechtsanwälte

- Prüfung von Partei- und Gerichtsgutachten
- Ortsbegehung mit den einzelnen Parteien und Anwälten

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