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- bei Vermögensauseinandersetzungen
- bei Erbauseinandersetzungen
- zur Wertfeststellung als Kauf- bzw. Verkaufsgrundlage
- zur Grundbesitzbewertung für steuerliche Zwecke zur Vorlage beim Finanzamt
- zur Feststellung des Beleihungswertes
- zur Vorlage bei Gericht
- bei Schenkungs- oder erbschaftssteuerlichen Veranlagungen
- zur Bewertung von Betriebsvermögen, z.B. zum Zwecke der Entnahme oder Vermögensfeststellung

- bei Zwangsversteigerungen

 

bebaute und unbebaute Grundstücke

- Einfamilien- und Mehrfamilienwohnhäuser

- Eigentumswohnungen

- landwirtschaftliche Betriebe und Nutzflächen

- Spezialimmobilien, wie z. B. Hotels und Gaststättengrundstücke

- Gewerbe- und Industriebetriebe

grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

- Grunddienstbarkeiten

- Wohnungsrecht

- Nießbrauch

- Wege- und Leitungsrechte

- sonstige Belastungen

 

Mietwertgutachten

- bei Mieterhöhungsverlangen
- zur Feststellung der Mietfläche
- zur Feststellung und Bewertung von Mietmängeln
- Miet-/Wohnwertermittlung im Rahmen von Scheidungsverfahren
- Nutzwertentschädigung im Rahmen von Scheidungsverfahren

 

Entschädigungsansprüche
- Enteignung
- Überbau
- Wegerecht

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Gutachten, auf die Sie vertrauen können

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter unterliegt nach §§ 36, 36a GewO, § 91 HwO einem umfassenden Pflichtenkatalog, der Sachverständigenordnung, der von der jeweiligen Bestellungskörperschaft, in unserem Fall der IHK Flensburg, überwacht wird. Die Vereidigung weist darauf hin, dass der Gutachter sich verpflichtet, seine Gutachten und sonstige Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich zu erstatten. Die öffentliche Bestellung erfolgt nur, wenn durch den Gutachter besondere Sachkunde nachgewiesen werden konnte und keine Bedenken gegen seine persönliche Integrität bestehen. Diese Sachkunde und Eignung muss nach Ablauf der befristeten Bestellung alle fünf Jahre erneut bewiesen werden.

Verständlich und gewissenhaft

Sicher gibt es günstigere Möglichkeiten, Wertermittlungen zu erhalten. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass eine Leistung immer Aufwand bedeutet und für geringes Geld ist meist auch nur mindere Qualität zu erhalten. Fast oder tatsächlich kostenlose und schnelle Wertermittlungen, wie sie häufig angeboten werden, finanzieren sich durch die Informationen, die Sie diesen Portalen im Zuge der Ermittlung geben. Eine Wertermittlung, die neutral und ohne verschleierte Motive vorgeht, benötigt Zeit, Gewissenhaftigkeit und Sachverstand. Nur so erhalten Sie am Ende ein Gutachten, das Ihre Immobilie transparent und verständlich bewertet und vor Gericht wie Fachpublikum Bestand hat.

Quellen

https://www.ifsforum.de/sachverstaendige.html

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